Webzauber

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Häufige Fragen

Beantwortete Fragen zu unseren Leistungen

Wie lange dauert es bis ich meine Webseite bekomme?

Beim Zeitrahmen richten wir uns nach Ihren Anforderungen. Eine maßgeschneiderte Webseite ist ein individueller Prozess, und hängt zu einem großen Stück davon ab, wie viel Sie sich in das Design einbringen möchten, und ob Sie zu Beginn des Projekts schon Fotos und Texte haben.
Ganz grob gesprochen können Sie für einen One-Pager oder eine mittelgroße Webseite mit mehreren Wochen rechnen, größere Seiten dauern länger.

Kommt zum Preis noch 20% Umsatzsteuer dazu?

Nein, Webzauber verrechnet keine Umsatzsteuer - Sie zahlen genau den Preis den Sie sehen. Webzauber ist damit im Vergleich zu anderen Web-Firmen, die die Umsatzsteuer aufschlagen, 20% günstiger.

Wo bekomme ich Texte, Fotos oder ein Logo her?

Wir helfen Ihnen gerne beim Schreiben von Texten und erstellen für Sie auch gerne ein Logo oder Grafiken. Für Fotos vermitteln wir Ihnen gerne einen Fotografen.

Macht Webzauber auch Webhosting?

Ja, im Business Hosting kümmern wir uns um alles was Ihre Webseite braucht um online zu sein. Hier sind auch unbegrenzt viele Änderungen an Ihrer Webseite inkludiert, zum Beispiel wenn Sie neue Texte oder Bilder hinzufügen wollen.

Verwendet Webzauber Wordpress?

Nein, Webseiten die Wordpress verwenden, laden oft sehr langsam und sind mit Design-Einschränkungen verbunden.
Wir verwenden keine Templates, sondern programmieren alles maßgeschneidert für Sie. Damit lädt Ihre Webseite blitzschnell und hat ein frisches, individuelles Design.

Was passiert wenn ich nicht zufrieden bin?

Wir geben unser Bestes, Ehrensache. Falls es aber trotzdem nicht reicht, bekommen Sie wie versprochen Ihre bisherige Anzahlung zur Gänze zurückerstattet. Die für Sie angefertigten Designs bzw. Webseite verbleiben in unserem Eigentum und können von Ihnen nicht verwendet werden.

Kann ich die Kosten meiner Webseite von der Steuer absetzen?

Ja, im Regelfall können Sie sowohl die Kosten für Erstellung als auch für Betrieb (Hosting) Ihrer Webseite als Werbungskosten zur Gänze von der Steuer absetzen.
Die Voraussetzung dafür ist, dass die Webseite einen betrieblichen Nutzen hat, also zum Beispiel über Ihre Praxis oder Kanzlei informiert.